für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft
Neubrückenstr. 60, 48143 Münster

Bürozeiten:
Di   10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Do  13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Tel.: 0251 - 48290 - 61
Fax: 0251 - 48290 - 62
info@pt-muenster.de

Wege in die ambulante Psychotherapie


Alle Menschen erleben in ihrer Lebensspanne psychische Belastungen, beispielsweise bei beruflichen oder privaten Veränderungen oder bei dem Durchschreiten unterschiedlicher Entwicklungsstufen. In der Regel werden
diese alleine und ohne professionelle Hilfe bewältigt. 

Manchmal reicht es jedoch nicht, das Umfeld zu Rate zu ziehen und psychische Beschwerden dauern über Wochen und Monate an. Manchmal hat man auch Ereignisse erlebt, die einen auch nach längerer Zeit nicht mehr loslassen. Häufig entwickeln die Probleme ein Eigenleben und es kommt zu gravierenden Symptomen.

An dieser Stelle kommen ausgebildete Fachfrauen/-männer ins Spiel.
Als approbierte Psychotherapeuten haben wir laut dem Psychotherapeutengesetz die Erlaubnis, einen Heilberuf auszuüben und wir sind in der Lage, psychische Störungen nach neuesten internationalen Erkenntnissen qualifiziert zu diagnostizieren und zu therapieren.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Kontakt mit uns aufzunehmen und wir einen Termin vereinbaren konnten, dann treffen wir uns zunächst zu einem Erstgespräch. Bei der Behandlung von Kindern kommen meist zunächst die Eltern oder Bezugspersonen alleine zum Erstgespräch. Bei Jugendlichen ist dies individuell zu entscheiden. Jugendliche dürfen ab dem 15. Lebensjahr (ab einem Alter von 14 Jahren) auch alleine, sprich zunächst ohne Kenntnis der Eltern, eine Psychotherapie beginnen. 

Im Erstgespräch geht es zunächst um ein Kennenlernen und Sie dürfen Ihr Anliegen und den Grund Ihrer Kontaktaufnahme schildern. Sie sollten dabei prüfen, ob Sie ein gutes Gefühl haben und sich wohl fühlen. Es gibt viele unterschiedliche Menschen, Patienten wie Therapeuten, und nicht jeder muss zueinander passen. Anschließend kann es bis zu fünf bzw. acht probatorische Sitzungen geben, während welcher eine weitere Prüfung sowie Diagnostik stattfindet. Hier können Ihre Fragen und Anliegen sowie die Notwendigkeit und Zielsetzung einer Behandlung gemeinsam geklärt werden. Anschließend kann dann ggf. eine ambulante Psychotherapie mit einem Antrag eingeleitet und beantragt werden.

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen sowie vieler privater Krankenkassen und den Beihilfestellen. Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die Modalitäten erkundigen.

Es gibt drei Richtlinien-Psychotherapie-Verfahren deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden:
Die Verhaltenstherapie (VT), die Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie (TP) sowie die Analytische  Psychotherapie (AP). Weitere Informationen über die einzelnen Verfahren finden Sie beispielsweise hier: 
www.ptn muenster.de/html/klienten2.html 

Diese Verfahren gibt es für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. 

Sie sollten zum Erstgespräch sowie zu Beginn des neuen Quartals ihre Krankenversichertenkarte mitbringen. Eine Überweisung ist in der Regel nicht notwendig. Eine Sitzung dauert meist 50 Minuten und beginnt bei uns meist zur vollen Stunde. Deswegen bitten wir Sie, immer kurz vor der vollen Stunde zu Ihrem Termin zu erscheinen, damit die anderen Sitzungen nicht unterbrochen werden müssen. 

Wir unterliegen der Schweigepflicht und dürfen ohne Ihre schriftlicheErlaubnis niemand Drittem Informationen über Sie weitergeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich an uns wenden. Wir führen keine Warteliste. Wenn eine Therapie beendet ist und wir Kapazitäten haben, so bieten wir den verfügbaren Platz dem nächsten Patienten an. Dies ist natürlich nicht immer direkt der Fall. Ein zeitnahes Erstgespräch kann jedoch oftmals angeboten werden. Falls wir Ihnen keinen Platz anbieten können finden Sie in unserem Link-Bereich Verweise auf Stellen, bei denen Sie weitere approbierte, niedergelassene Psychotherapeuten finden können.